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Produkt zum Begriff Kaution:


  • RNK Vertrag für die Vermietung eines Hauses 8 Seiten VE=10 Stück
    RNK Vertrag für die Vermietung eines Hauses 8 Seiten VE=10 Stück

    Vertrag für die Vermietung eines Hauses, DIN A4 Ausführung Papier: 80 g/qm, Naturpapier Verwendung für Beschriftungsart: Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter, Schreibmaschine für Einzelhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaus-Hälften, mit Wohnungsgeberbescheinigung, 10 Stück/Packung. Papierformat: DIN A4 Größe (B x H): 210 x 297 mm Anzahl der Blätter: 4 Blatt

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Vereinbarung von Pflege und Beruf
    Vereinbarung von Pflege und Beruf

    Viele pflegebedürftige Menschen wünschen, von vertrauten Angehörigen in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Probleme haben in diesem Fall häufig berufstätige Angehörige, wenn Sie familiäre Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen.

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Kann Mieter Kaution selbst anlegen?

    Kann Mieter Kaution selbst anlegen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass Mieter ihre Kaution selbst anlegen. Allerdings müssen sie dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten, zum Beispiel dass die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden muss. Zudem sollten Mieter darauf achten, dass die Anlage sicher und flexibel ist, damit sie im Falle eines Auszugs schnell über die Kaution verfügen können. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Vermieter abzuklären, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. Es ist auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren.

  • Was sollte bei der Vereinbarung einer Kaution zwischen Vermieter und Mieter beachtet werden?

    Bei der Vereinbarung einer Kaution zwischen Vermieter und Mieter sollte die Höhe der Kaution im Mietvertrag festgelegt werden. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

  • Kann Mieter mehr als Kaution verlangen?

    Kann Mieter mehr als Kaution verlangen? In der Regel darf ein Vermieter nur die vereinbarte Kaution verlangen, die üblicherweise in Höhe von 2-3 Monatsmieten liegt. Es ist nicht erlaubt, zusätzliche Beträge als Sicherheit zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um vereinbarte Nebenkosten oder Schadensersatzansprüche. Mieter können sich bei überhöhten Forderungen an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt wenden, um ihre Rechte zu verteidigen. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und sich nicht von Vermietern zu unangemessenen Forderungen drängen lassen.

  • Wann muss der Mieter die Kaution zahlen?

    Der Mieter muss die Kaution in der Regel vor dem Einzugstermin oder spätestens bei der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter zahlen. Die genaue Frist kann im Mietvertrag festgelegt sein. Die Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen während der Mietdauer. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution in der Regel zurückgezahlt, abzüglich eventueller Kosten für Schäden oder ausstehende Zahlungen. Es ist wichtig, dass der Mieter den Betrag der Kaution rechtzeitig und vollständig zahlt, um Probleme mit dem Vermieter zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Kaution:


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    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

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    Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen

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    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

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  • Kann ich die Miete mit der Kaution verrechnen?

    "Kann ich die Miete mit der Kaution verrechnen?" Diese Frage hängt von den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land oder Ihrer Region ab. In einigen Ländern ist es möglich, die Miete mit der Kaution zu verrechnen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Es ist jedoch wichtig, dass dies im Mietvertrag klar festgehalten wird. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Letztendlich sollte die Verrechnung von Miete mit der Kaution immer im gegenseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze erfolgen.

  • Wie wird die Kaution mit der Miete verrechnet?

    Die Kaution wird in der Regel nicht direkt mit der Miete verrechnet, sondern dient als Sicherheit für den Vermieter. Sie wird bei Vertragsende zurückerstattet, sofern keine Schäden oder ausstehende Zahlungen vorliegen. Die Miete hingegen wird monatlich gezahlt und deckt die Nutzung der Mietwohnung oder des Mietobjekts ab.

  • Kann ich die Kaution mit der Miete verrechnen?

    Nein, die Kaution und die Miete sind zwei separate Zahlungen. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und wird in der Regel am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben, abzüglich eventueller Schäden oder offener Forderungen. Die Miete hingegen ist die regelmäßige Zahlung für die Nutzung der Mietwohnung.

  • Wie kann ich mir meine Kaution bei einem Mietverhältnis zurückerstatten lassen?

    Um die Kaution zurückzuerhalten, musst du die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben. Der Vermieter muss innerhalb von 6 Monaten nach Mietende die Kaution zurückzahlen. Falls es zu Streitigkeiten kommt, kann ein Schlichtungsverfahren oder eine Klage vor Gericht helfen.

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